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Mietrechner

für geförderte Wohnungen

Rund 70 % der deutschen Bevölkerung haben Anspruch auf eine geförderte Wohnung – nur wissen es die meisten gar nicht! Im Rahmen der Einkommens­orientierten Förderung (EOF) reduziert der Freistaat Bayern mit einem Mietzuschuss Ihre monatliche Miete. Die Einkommensgrenzen sind so gestaltet, dass selbst Haushalte mit gutem mittlerem Einkommen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben können. Mit unserem Mietrechner hier auf dieser Seite können Sie Ihren Anspruch schnell & kostenlos prüfen!

Wenn Sie eine geförderte Wohnung aus dem Angebot der Schultheiß Projektentwicklung AG mieten möchten, unterstützen wir Sie zudem bei der Antragstellung für den erforderlichen Wohnberechtigungsschein.

SCHRITT EINS

Ermitteln Sie anhand des Mietrechners, ob Sie eine geförderte Wohnung anmieten können und welcher Einkommensstufe Sie angehören. Geben Sie auch gleich an, in welcher Stadt oder Region Sie eine Wohnung suchen.

SCHRITT Zwei

Wenn Sie förderberechtigt sind, unter­stützen wir Sie gern bei den Formali­täten: Einfach Kontakt­formular ausfüllen, Unterlagen hochladen und Ihren Wohn­berech­ti­gungs­schein beantragen – wir leiten für Sie alles an die zuständige Behörde weiter.

SCHRITT Drei

Sollten zusätzliche Unterlagen oder Angaben erforderlich sein, wird die zuständige Behörde Sie direkt kontaktieren. Nach abschließender Prüfung erhalten Sie Ihren Wohn­berechti­gungs­schein von der Behörde.

SCHRITT Vier

Herzlichen Glückwunsch! Sie sind nun berechtigt, eine öffentlich geförderte Wohnung anzumieten. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Besichtigungstermin, um Ihre ideale Wohnung finden!

JETZT BERECHNEN

AKTUELLE OBJEKTE

Die Schultheiß Projektentwicklung AG ist spezialisiert auf den Bau von geförderten Wohnungen in der Metropolregion Nürnberg. In diversen Städten und Gemeinden der Region errichten wir Bauvorhaben mit geförderten Wohnungen der Einkommensgruppen I, II und III. Informieren Sie sich hier zu unserem aktuellen Angebot!

Blumenstraße | Stein

Fertigstellung: 1. Quartal 2024

Im beliebten Steiner Ortsteil Unterweihersbuch bauen wir 68 geförderte Wohnungen mit 2 bis 6 Zimmern und Wohnflächen von ca. 48 bis 122 m². Jede Einheit umfasst eine Terrasse, einen Balkon, eine Loggia oder eine Dachterrasse.

Familien mit Kindern werden sich besonders freuen: im Erdgeschoss von Haus A befindet sich eine großzügige Kindertagesstätte des Trägers Diakoneo. Zudem befindet sich in direkter Nähe ein öffentlicher Spielplatz der Stadt Stein mit modernen Spielgeräten.

  • KfW-55-Standard
  • 2- bis 6-Zimmer-Wohnungen
  • 48 bis 122 m² Wohnfläche
  • Einkommensgruppen I, II und III
  • Stellplätze im Außenbereich
  • Kindertagesstätte von Diakoneo

Krügelpark | Stein

Fertigstellung: 3. Quartal 2024

Im Krügelpark in Stein bauen wir in zentraler Lage an der Deutenbacher Straße 254 neue Mietwohnungen, 69 davon sind geförderte Wohnungen der Einkommensgruppen I bis III.

Das hochwertige Quartier umfasst auch eine bilinguale Kita mit Platz für 92 Kinder, rund 350 Außen- und TG-Stellplätze, eine großzügige Grünanlage und ein nachhaltiges Mobilitätskonzept inklusive Car Sharing und E-Lastenräder.

  • KfW-55-Standard
  • 254 Wohnungen, davon 69 gefördert
  • Einkommensgruppen I, II und III
  • Große Grünanlage mit Spielflächen
  • Car Sharing und E-Lastenräder für Mieter
  • Kindertagesstätte von Infanterix

Einfaches Handling

Geldersparnis

Zeitersparnis

Neubau

Referenzen

Überzeugen Sie sich von der Expertise und Qualität der Schultheiß Projektentwicklung AG im Bereich des geförderten Wohnungsbaus. In den vergangenen Jahren haben wir bereits eine Vielzahl an hochwertigen Neubauprojekten mit preiswerten, modernen Wohnungen in der Metropolregion Nürnberg realisiert. Eine Auswahl unserer bereits fertiggestellten Objekte haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unseren Mietrechner, den geförderten Wohnungsbau und die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins.

Wie stellen sich die Einkommensgruppen zusammen?

Für das Bundesland Bayern sind die Einkommensgruppen I, II und III im Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) festgelegt. Die Einteilung in eine der Gruppen ist abhängig vom Haushalts-Jahreseinkommen.

Das Jahreseinkommen wird u.a. durch die Haushaltsgröße, diverse Freibeträge und Pauschalabzüge bestimmt. Das jährliche Bruttoeinkommen liegt daher deutlich über den gesetzlich festgelegten Grenzen. Beispielhaft zeigt die folgende Tabelle die maximalen Brutto-Jahreseinkommen in den einzelnen Einkommensgruppen – diese Tabelle dient auch als Grundlage für unseren Mietrechner:

Quelle: Stab Wohnen Nürnberg

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins:

  • Verdienstbescheinigung
  • Rentenbescheid oder letzte Rentenmitteilung
  • Bewilligungs- oder Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld
  • Nachweis über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG)
  • Nachweis über Art und Höhe der Leistungen der Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mutterpass
  • Gilt für Ausländer, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben:
    Pass mit Aufenthaltserlaubnis

Ergänzt noch natürlich um den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag für den Wohnberechtigungsschein.

Wie geht es nach Antragstellung über den Mietrechner weiter?

Wir übernehmen für Sie die Vorabfrage und verweisen dann auf den Online-Antrag der Stadt Nürnberg.

Wer sieht meine persönlichen Informationen? Sind meine Daten sicher?

Wir sehen Ihre Informationen und geben diese an die bearbeitenden Ämter weiter.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags für einen Wohnberechtigungsschein?

Laut Stadt Nürnberg liegt die Bearbeitungsdauer aktuell bei 4 bis 6 Wochen.

Was ist ein Wohnberechtigungs­schein?

Der Wohnberechtigungsschein ist ein amtliches Dokument, das einem Mieter bescheinigt, Anspruch auf eine staatliche geförderte Wohnung zu haben. Voraussetzung für die Ausstellung des Scheins sind die bereits genannten Einkommens-Obergrenzen.

Was ist die EOF-Förderung?

Um die Mietbelastung für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu reduzieren, gewährt der Staat mit der Einkommensorientierten Förderung (EOF) einen monatlichen Mietzuschuss, die so genannte Zusatzförderung. Dadurch sinkt die monatliche Miete einer geförderten Wohnung auf eine zumutbare Höhe.

Welche Wohnungsgrößen sind angemessen?

Für geförderte Wohnungen sind folgende Wohnungs- und Haushaltsgrößen definiert:

  • 1 Person         50-55 m²
  • 2 Personen     55-65 m²
  • 3 Personen     75 m²
  • 4 Personen     90 m²

Für jede weitere Person kommen 15 m² hinzu.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht


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